Wenn ein Antrag in „VERSETZUNG online“ eingetragen und abgesendet wird, so wird die Schulleitung über diesen Antrag per EPoS informiert.
In der EPoS-Mail wird stets auch der Link https://secure2.bildung-rp.de/vers/start mitgeteilt, über den sich Schulleitungen in das für sie eingerichtete Frontend einloggen können.
Durch einen Klick auf „Zugang für Schulen“, öffnet sich ein Fenster, in welches die Schulnummer als Benutzername und das Passwort eingetragen werden. Sollte das Passwort (noch) unbekannt sein, so kann dieses über die Funktion „Neue Zugangsdaten anfordern“ an die EPoS-Adresse angefordert werden.
Hinweis: Bei der Einführung von „VERSETZUNG online“ wurde den Schulleitungen kein Initialpasswort mitgeteilt, sie wurden vielmehr aufgefordert, sich bei Bedarf ein Passwort über die Funktion „Neue Zugangsdaten anfordern“ zu erzeugen.
In der Übersichtsliste werden zunächst nur die aktuellen Anträge angezeigt. Zunächst nicht sichtbar sind Anträge aus vergangenen Schuljahren, die nicht zu einer Versetzung geführt haben, oder Anträge, die für den übernächsten Versetzungszeitpunkt gestellt wurden. Durch einen Klick auf „alle Anträge“ kann eine zweite Übersichtsliste erzeugt werden, die dann auch diese Anträge anzeigt.
Die Übersichtslisten lassen sich durch Klick auf eine Überschrift („Versetzungsantrag von“, „Versetzungsdatum“, „Bearbeitungsstand“) sortieren. Ein zweiter Klick ändert die Sortierreihenfolge.
Einen Antrag zu dem noch keine Stellungnahme eingetragen wurde, erkennt man zum einen am Bearbeitungsstand, zum anderen daran, dass der zugehörige Button eine Bearbeitung und nicht lediglich die Ansicht des Antrages zulässt.
Durch einen Klick auf den entsprechenden Button wird der gesamte Antrag angezeigt. Ein Teil der Informationen wurde automatisch aus IPEMA übernommen. Technisch bedingt werden durch den Antragsteller/die Antragstellerin eingetragene Änderungen, die den IPEMA-Datensatz betreffen, z.B. an der Adresse, nur zeitverzögert in „VERSETZUNG online“ dargestellt. Sie können damit vom IST-Zustand abweichen. Diese Tatsache soll bei der Stellungnahme nicht weiter stören.
Im letzten Abschnitt des Antrags kann schließlich die Stellungnahme der Schulleitung eingetragen werden. Falls es dienstliche Gründe gibt, die gegen eine Versetzung sprechen, so sind diese im entsprechenden Freitextfeld einzutragen und mit dem Antragsteller/der Antragstellerin zu besprechen.
Hinweis: Es empfiehlt sich die Begründung vorab in einem Textverarbeitungsprogramm zu formulieren, um diese Formulierung im Gespräch mit dem Antragsteller/der Antragstellerin vorliegen zu haben. Nach Abschluss des Gespräches kann der Text dann in das Textfeld kopiert werden.
Da es der internen Organisation der Schulleitung obliegt, ob die Stellungnahme durch den/die Schulleiter/in abgegeben wird, durch eine/n Stellvertreter/in oder durch eine andere damit beauftragte Person (z.B. Abteilungsleitung einer BBS), ist es zwingend erforderlich, dass der Name und ggf. die Amtsbezeichnung oder Funktion im entsprechenden Feld vermerkt wird.
Nach dem Klick auf „Absenden und Speichern“ ist keine Veränderung mehr möglich.
Wird der Antrag nicht befürwortet, so muss der Antragsteller/die Antragstellerin sich erneut einloggen und die Kenntnisnahme der Gründe bestätigen. Er/sie erhält zudem die Möglichkeit eine eigene Stellungnahme dazu abzugeben.
Hinweis: Wird ein Antrag durch die Schulleitung nicht befürwortet, so hat dies nicht zwangsläufig die Ablehnung des Antrages zur Folge. Die Fachreferate müssen stets eine Abwägung zwischen den dienstlichen Interessen und den privaten Interessen des Antragstellers/der Antragstellerin vornehmen. Dabei wird die Stellungnahme der Schulleitung bei der Entscheidung über die dienstlichen Interessen regelmäßig ein starkes Gewicht haben, keinesfalls jedoch einen Automatismus auslösen. Die Schulleitungen sind gehalten die Stellungnahmen kurz aber nachvollziehbar zu formulieren.