Sie können Ihren Antrag als PDF-Datei herunterladen und auf Ihrem Rechner speichern. Dazu klicken Sie auf den Button „bearbeiten“, der rechts neben dem zu druckenden Antrag zu finden ist.
Nun befinden Sie sich in der Maske Ihres Versetzungsantrages. Oben rechts sehen Sie ein „PDF-Icon“, welches Sie mit einem einfachen Mausklick auswählen können. Es erscheint der „Speicher-Dialog“ von Windows bzw. des von Ihnen benutzen Betriebssystems; nun können Sie den Speicherort festlegen und Ihren Antrag als PDF downloaden.
IPEMA
Mit Beschluss des Ministerrats vom 27. November 2007 wurde der Weg zur Einführung des Integrierten Personalmanagementsystems (IPEMA®) in der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz bereitet. Das Projekt IPEMA® hatte das Ziel, ein einheitliches und integriertes Softwaresystem für die Bezügeabrechnung und die Personalverwaltung der Landesbediensteten in Rheinland-Pfalz – basierend auf einer Standardsoftware – einzuführen. Damit wird eine redundante Datenhaltung vermieden und der Aufwand und die Pflege der im Einsatz befindlichen unterschiedlichsten Personalverwaltungssysteme und Plattformen erheblich reduziert.
IPEMA-Personalnummer
Die IPEMA-Personalnummer steht unter anderem auf Bescheiden über Reisekosten oder Trennungsgeld unter „Mein Aktenzeichen“. Die IPEMA-Personalnummer ist nicht identisch mit der Personalnummer, die das LfF zur Bearbeitung der Bezüge oder der Beihilfe verwendet.
Wenn Sie Ihre IPEMA-Personalnummer nicht kennen, wenden Sie sich bitte an Ihre Schulleitung.
Der Versand erfolgt zeitgleich mit der Bestätigungsmeldung und der Anzeige des ersten Passwortteils via EPoS. Bitte setzen Sie sich telefonisch mit dem ADD3 Support in Verbindung: 06321/99-2433
Ja, wenn Sie vergessen haben sich den Passwortteil aufzuschreiben oder nicht sicher sind, dass Sie die richtigen Zeichen notiert haben, können Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen: 06321/99-2433
Im Rahmen der Erstregistrierung ist diese Funktion deaktiviert, damit die Identifikation über den ADD3 Support (und den zweiten Teil des Passwortes) sichergestellt ist. Sobald Sie sich ein Mal erfolgreich angemeldet hatten, steht Ihnen diese Funktion uneingeschränkt zur Verfügung.
Angezeigt werden zunächst alle Qualifikationen, für die Sie im zweiten Staatsexamen eine Lehrbefähigung erworben haben. Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie uns dieses Problem bitte über den Button „abweichende Stammdaten mitteilen“ mit, wir kümmern uns gerne darum. Grundsätzlich gilt: Lehrbefähigungen können für mehrere Fächer gelten. Eine Lehrbefähigung für Biologie beinhaltet zum Beispiel auch die Befähigung Naturwissenschaften unterrichten zu dürfen. Naturwissenschaften wird daher nicht gesondert angezeigt. Sollte eine Erweiterungsprüfung (durch das Landesprüfungsamt anerkannt) fehlen, so teilen Sie uns das bitte über den Button „abweichende Stammdaten mitteilen“ mit.
Für Änderungen, die den Personenstand (hier vorrangig Namensänderungen) betreffen, ist die Vorlage von entsprechenden Urkunden zwingend notwendig. Diese müssen zusätzlich zur Eintragung über den Button „abweichende Stammdaten mitteilen“ in standesamtlich beglaubigter Ausfertigung oder im Original auf dem Dienstweg eingereicht werden. Sofern es sich nur um einen offensichtlichen Tippfehler handelt, ist eine erneute Vorlage nicht notwendig. Für alle Änderungen, die Kommunikationsdaten betreffen, reicht die durch das Portal generierte Nachricht aus, um die Eintragung in IPEMA zu veranlassen.
Sollten sich irgendwelche Kommunikationsdaten bei Ihnen geändert haben, teilen Sie uns die Änderungen bitte über den Button „abweichende Stammdaten mitteilen“ mit, wir kümmern uns gerne darum.
Für jeden Versetzungstermin muss ein eigener Antrag eingereicht werden; innerhalb eines Antrages können dann beliebig viele Wunschschulen angegeben werden. Wenn Sie weitere Schulen angeben möchten, so können Sie Ihren bereits eingereichten Antrag bis zum Ende der Antragsfrist (also ein halbes Jahr vor dem beantragten Versetzungstermin) verändern. Sie können außerdem, nachdem Sie den ersten Antrag fertiggestellt haben, in der Übersicht auf „duplizieren“ klicken, ein neues Versetzungsdatum auswählen und diesen weiteren Antrag für einen anderen Termin absenden.
Damit jederzeit nachvollzogen werden kann, ob ein Antrag fristgerecht gestellt wurde, kann das beantragte Versetzungsdatum innerhalb eines Antrages nicht geändert werden. Es steht Ihnen frei, einen weiteren Antrag für ein anderes Datum einzureichen oder einen bereits gestellten Antrag zurückzuziehen oder zu verändern.
Im Bemerkungsfeld sind 400 Zeichen erlaubt. Bitte beschränken Sie die Antragsbegründung auf die absolut notwendigen Angaben. Falls Sie mit 400 Zeichen nicht auskommen, halten Sie Rücksprache mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter im jeweiligen Fachreferat, wie Sie zusätzliche Dokumente zur Verfügung stellen können. Das für Sie zuständige Fachreferat könen Sie hier ermitteln: https://addinter.service24.rlp.de/cgi-bin-inter/schulen2.mbr/auswahl
… die ich vor „VERSETZUNG online“ eingereicht hatte. An wen kann ich mich wenden?
Bitte kontaktieren Sie uns über 06321/99-2433, wir tragen die fehlenden Anträge dann umgehend nach oder streichen fälschlich eingetragene Papieranträge aus der Historie.
Versetzungen zum 1.8. müssen in der Regel bis zum 1.2. des laufenden Jahres beantragt werden. Versetzungen zum 1.2. sind entsprechend zum 1.8. des Vorjahres zu beantragen. Maßgeblich zur Wahrung der Frist ist der vollständig ausgefüllte, abgesendete und bestätigte Antrag im Rahmen von „VERSETZUNG online“. Da die Frist grundsätzlich als Ausschlussfrist angesehen werden muss, erfolgt nach deren Ablauf automatisch eine Ablehnung aus formalen Gründen. Es liegt in der Ermessensentscheidung des Fachreferates im Einzelfall das Fristversäumnis zu heilen und somit den Antrag dennoch zur Bearbeitung zuzulassen. Sollte der Status angezeigt werden, obwohl kein Fristversäumnis vorliegt, so können zahlreiche Gründe vorliegen, die hier nicht einzeln aufgeführt werden können. Ihr Fachreferat wird in diesem Fall zeitnah auf Sie zukommen.
Sie können solange Änderungen an Ihrem Antrag vornehmen, bis die ADD mit der Bearbeitung begonnen hat, spätestens jedoch bis zum Ende der Antragsfrist. Wartende Anträge sind Anträge, die noch nicht von der ADD bearbeitet werden.
Bitte haben Sie Geduld, so lange der Status „in Bearbeitung“, „Stellungnahme SL ausstehend“ oder „wartend“ in „Versetzung online“ angezeigt wird, ist Ihr Antrag noch nicht abschließend behandelt worden. Beachten Sie bitte, dass die Personalplanungen in den Sommerferien abgeschlossen sind, eine positive Entscheidung zu Ihrem Antrag ist also bis zu diesem Zeitpunkt möglich. Um Ihnen Planungssicherheit bei einer Ablehnung Ihres Antrages zu geben, verändert sich in der Detailansicht Ihres Antrages rechtzeitig der Status auf „Versetzung nicht möglich“. Sie können selbstverständlich einen neuen Antrag zu einem neuen Versetzungsdatum stellen.
Ihre Schulleitung hat Ihren Antrag nicht abgelehnt, sondern nicht befürwortet, weil dienstliche Gründe einer Versetzung entgegenstehen. Für die Bearbeitung Ihres Antrages ist die Stellungnahme Ihrer Schulleitung kein abschließendes Kriterium. Die Stellungnahme der Schulleitung ist eines der Merkmale, welche die ADD in ihre Entscheidung über eine Versetzung einfließen lässt.
Sie haben die Möglichkeit einen Einwand zur Stellungnahme Ihrer Schulleitung abzugeben, der ebenfalls von der ADD berücksichtigt werden wird oder eben die Stellungnahme ohne Einwand zur Kenntnis zu nehmen.
Nach erfolgter Kenntnisnahme sehen Sie in der Ansicht der Historie Ihrer bisherigen Anträge den Hinweis, dass die Kenntnisnahme durch Sie erfolgt ist.
Die Routine versendet automatisch ein neues Passwort an die bei „VERSETZUNG online“ hinterlegte Mailadresse. Wenn Sie aktuell keinen Zugriff auf diese Mailadresse haben, kontaktieren Sie uns unter 06321/99-2433. Die Funktion „Zugangsdaten vergessen“ funktioniert grundsätzlich nicht, wenn die Erstregistrierung noch nicht abgeschlossen ist.
Wenn Sie zukünftig an einer Schwerpunktschule eingesetzt werden möchten, so kommunizieren Sie dies bitte vorab der Schulleitung Ihrer Stammschule. In der Regel werden Einsätze an Schwerpunktschulen über eine Abordnung realisiert. Abordnungen und Versetzungen beziehen sich auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen, so dass ein Wunsch nach (Änderung einer) Abordnung nur hilfsweise in diesem Portal erfasst werden kann. Sie können eine Schwerpunktschule als Wunschschule auswählen, obwohl eine tatsächliche Versetzung zu dieser Schule nicht möglich ist. Falls Bedarf an einer von Ihnen angegebenen Schwerpunktschule besteht und keine anderen dienstlichen Gründe entgegenstehen, werden Sie an die von Ihnen angegebene Schwerpunktschule abgeordnet. Sollte sich dabei die zuständige Förderschule ändern, wird Ihr Antrag als Versetzungsantrag zu dieser Förderschule mit gleichzeitiger Abordnung an Ihre Wunschschule ausgelegt. Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass bei veränderter Bedarfslage Abordnungen zu Schwerpunktschulen im Bereich der dann neuen Förderschule vorgenommen werden können oder ein Einsatz an der Förderschule selbst erfolgt. Sollte sich keine Änderung der zuständigen Förderschule ergeben, so wird der Versetzungsantrag (aus formalen Gründen) abgelehnt. Eine etwaige (Änderung der) Abordnung geht Ihnen dann gesondert zu. Sofern Sie bis zum beantragten Versetzungstermin keine weitere Nachricht erhalten, bleibt Ihr „Status Quo“ erhalten. Eine Versetzung an eine Schwerpunktschule ist in bestimmten Konstellationen ebenfalls möglich, Informationen zu dieser Möglichkeit erhalten Sie unter: https://inklusion.bildung-rp.de/informationen-fuer-schulen/versetzung-an-schwerpunktschule.html.