IPEMA
Mit Beschluss des Ministerrats vom 27. November 2007 wurde der Weg zur Einführung des Integrierten Personalmanagementsystems (IPEMA®) in der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz bereitet. Das Projekt IPEMA® hatte das Ziel, ein einheitliches und integriertes Softwaresystem für die Bezügeabrechnung und die Personalverwaltung der Landesbediensteten in Rheinland-Pfalz – basierend auf einer Standardsoftware – einzuführen. Damit wird eine redundante Datenhaltung vermieden und der Aufwand und die Pflege der im Einsatz befindlichen unterschiedlichsten Personalverwaltungssysteme und Plattformen erheblich reduziert.
IPEMA-Personalnummer
Die IPEMA-Personalnummer steht unter anderem auf Bescheiden über Reisekosten oder Trennungsgeld unter „Mein Aktenzeichen“. Die IPEMA-Personalnummer ist nicht identisch mit der Personalnummer, die das LfF zur Bearbeitung der Bezüge oder der Beihilfe verwendet.
Wenn Sie Ihre IPEMA-Personalnummer nicht kennen, wenden Sie sich bitte an Ihre Schulleitung oder den Telefonsupport des Add3Portals:
Tel.Nr. 06321 99-2433.
Erst wenn Sie sich erfolgreich für Versetzung Online registriert haben können Sie über diese Funktion ein neues Passwort an Ihre im ADD3Portal hinterlegte E-Mail-Adresse anfordern.
Die E-Mail-Adresse ändern Sie, indem Sie links im Dashboard auf Ihren Namen klicken und dort auf den Reiter „Benutzerdaten“ klicken. Hier können Sie nun Ihre E-Mail-Adresse ändern, indem Sie auf den Button „Ändern“ klicken, die neue Adresse eintragen und abschließend auf den Button „Speichern“ klicken.
Beachten Sie bitte, dass die Änderung der E-Mail-Adresse nur die Kommunikationsadresse im Portal betrifft. Wollen Sie Ihre E-Mail in Ihren Stammdaten ändern, müssen Sie über dies über den Button „Abweichende Stammdaten mitteilen“ machen. Siehe FAQ „Was ist wenn in meinen Stammdaten Fehler enthalten sind?“.
Um uns abweichende Stammdaten mitzuteilen, müssen Sie im Dashboard links auf Ihren Namen klicken
und im Reiter „Benutzerdaten“ nach unten scrollen. Dort den Button „Abweichende Stammdaten“ mitteilen anklicken.
Nun können Sie im Freitextfeld Ihre Änderungen mitteilen. Wenn Sie nun auf den Button „abweichende Stammdaten mitteilen“, der sich ganz unten befindet, klicken, werden Ihre Änderungen an das Personalreferat per E-Mail mitgeteilt. Ihre Schulleitung und das für Ihre Schulleitung zuständige Fachreferat erhalten eine Kopie dieser E-Mail.
Angezeigt werden zunächst alle Qualifikationen, für die Sie im zweiten Staatsexamen eine Lehrbefähigung erworben haben. Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie uns dieses Problem bitte über den Button „Abweichende Stammdaten mitteilen“ mit (siehe „Was ist wenn in meinen Stammdaten Fehler enthalten sind?“), wir kümmern uns gerne darum.
Grundsätzlich gilt: Lehrbefähigungen können für mehrere Fächer gelten. Eine Lehrbefähigung für Biologie beinhaltet zum Beispiel auch die Befähigung Naturwissenschaften unterrichten zu dürfen. Naturwissenschaften wird daher nicht gesondert angezeigt.
Sollte eine Erweiterungsprüfung (durch das Landesprüfungsamt anerkannt) fehlen, so teilen Sie uns das bitte über den Button „Abweichende Stammdaten mitteilen“ mit.
Für Änderungen, die den Personenstand (hier vorrangig Namensänderungen) betreffen, ist die Vorlage von entsprechenden Urkunden zwingend notwendig. Diese müssen zusätzlich zur Eintragung über den Button „Abweichende Stammdaten mitteilen“ in standesamtlich beglaubigter Ausfertigung oder im Original auf dem Dienstweg eingereicht werden. Sofern es sich nur um einen offensichtlichen Tippfehler handelt, ist eine erneute Vorlage nicht notwendig. Für alle Änderungen, die Kommunikationsdaten betreffen, reicht die durch das Portal generierte Nachricht aus, um die Eintragung in IPEMA zu veranlassen.
(siehe „Was ist wenn in meinen Stammdaten Fehler enthalten sind?“)
Sollten sich irgendwelche Kommunikationsdaten bei Ihnen geändert haben, teilen Sie uns die Änderungen bitte über den Button „Abweichende Stammdaten mitteilen“ mit, wir kümmern uns gerne darum. Siehe „Was ist wenn in meinen Stammdaten Fehler enthalten sind?“.
Die E-Mail-Adresse ändern Sie, indem Sie links im Dashboard auf Ihren Namen klicken und dort auf den Reiter „Benutzerdaten“ klicken. Hier können Sie nun Ihre E-Mail-Adresse ändern, indem Sie auf den Button „Ändern“ klicken, die neue Adresse eintragen und abschließend auf den Button „Speichern“ klicken.
Beachten Sie bitte, dass die Änderung der E-Mail-Adresse nur die Kommunikationsadresse im Portal betrifft. Wollen Sie Ihre E-Mail in Ihren Stammdaten ändern, müssen Sie über dies über den Button „Abweichende Stammdaten mitteilen“ machen (siehe „Was ist wenn in meinen Stammdaten Fehler enthalten sind?“).
Für jeden Versetzungstermin muss ein eigener Antrag eingereicht werden; innerhalb eines Antrages können dann beliebig viele Wunschschulen angegeben werden. Wenn Sie weitere Schulen angeben möchten, so können Sie Ihren bereits eingereichten Antrag bis zum Ende der Antragsfrist (also ein halbes Jahr vor dem beantragten Versetzungstermin) verändern. Sie können außerdem, nachdem Sie den ersten Antrag fertiggestellt haben, unter Aktionen auf das Icon „Kopieren“ klicken und den Antrag kopieren.
Den kopierten Antrag finden Sie unter „editierbare Anträge“. Wenn Sie dort unter Aktionen auf das Icon „Antrag bearbeiten“ klicken, können Sie einen weiteren Antrag erstellen.
Damit jederzeit nachvollzogen werden kann, ob ein Antrag fristgerecht gestellt wurde, kann das beantragte Versetzungsdatum innerhalb eines Antrages nicht geändert werden. Es steht Ihnen frei, einen weiteren Antrag für ein anderes Datum einzureichen oder einen bereits gestellten Antrag zurückzuziehen oder zu verändern.
Im Bemerkungsfeld sind 400 Zeichen erlaubt. Bitte beschränken Sie die Antragsbegründung auf die absolut notwendigen Angaben. Falls Sie mit 400 Zeichen nicht auskommen, halten Sie Rücksprache mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter im jeweiligen Fachreferat, wie Sie zusätzliche Dokumente zur Verfügung stellen können.
Das für Sie zuständige Fachreferat können Sie ermitteln, indem Sie im Dashboard links auf „Stammdaten“ klicken und im Reiter „Schule“ nach unten scrollen.
Dort finden Sie nun ein Feld „ADD Zuständigkeit“, das sich ausklappen lässt. Dort finden Sie die Zuständigkeiten für Ihre Schule. Sollten Sie nach Zuständigkeiten für andere Schulen suchen, so können Sie dies im linken Bereich des Bildschirms tun. Sie können nach verschiedenen Kriterien filtern; durch einen Doppelklick auf eine Schule in der Liste sind die Zuständigkeiten dieser Schule im aufgeklappten Feld „ADD Zuständigkeit“ aufgelistet.
… die ich im alten Portal „VERSETZUNG online“ eingereicht hatte. An wen kann ich mich wenden?
Bitte kontaktieren Sie uns über 06321 99-2433, wir tragen die fehlenden Anträge dann umgehend nach oder streichen fälschlich eingetragene Papieranträge aus der Historie.
Um diese Altanträge im Detail zu sehen, müssen Sie sich im alten Portal von „Versetzung online“ anmelden, dort können Sie diese Anträge einsehen.
Versetzungen zum 1.8. müssen in der Regel bis zum 1.2. des laufenden Jahres beantragt werden. Versetzungen zum 1.2. sind entsprechend zum 1.8. des Vorjahres zu beantragen. Maßgeblich zur Wahrung der Frist ist der vollständig ausgefüllte, abgesendete und bestätigte Antrag im Rahmen von Versetzung Online. Da die Frist grundsätzlich als Ausschlussfrist angesehen werden muss, erfolgt nach deren Ablauf automatisch eine Ablehnung aus formalen Gründen. Es liegt in der Ermessensentscheidung des Fachreferates im Einzelfall das Fristversäumnis zu heilen und somit den Antrag dennoch zur Bearbeitung zuzulassen. Sollte der Status angezeigt werden, obwohl kein Fristversäumnis vorliegt, so können zahlreiche Gründe vorliegen, die hier nicht einzeln aufgeführt werden können. Ihr Fachreferat wird in diesem Fall zeitnah auf Sie zukommen.
Sie wählen zuerst über das Dropdown-Menü“Versetzungstermin„ ein Datum für Ihren Versetzungswunsch aus.
Anschließend geben Sie Ihre Stundenzahl zum Versetzungstermin, z.B. (12,24,25,27…, ein.
Wenn Sie Kinder haben, klicken Sie auf den Button „Kinder“ und geben in der sich öffnenden Eingabemaske Ihre Kinder ein (speichern nicht vergessen).
Wählen Sie im Dropdown-Menü „Beschäftigungsumfang“ den entsprechenden Eintrag aus.
Im Freitextfeld „Unterrichtserfahrung“ teilen Sie bitte dem Fachreferat kurz mit über welche Unterrichtserfahrungen Sie verfügen.
Bei den möglichen Versetzungsgründen kreuzen Sie mindestens einen Grund an. Sollten Sie als möglichen Grund „Entfernung zwischen Wohnort und Dienstort“ angekreuzt haben, werden zwei weitere Felder eingeblendet, dort tragen Sie die Entfernung in km und die Fahrtzeit vom Wohnort zum Dienstort ein, z.B. 48 (km), 39 (Min.).
Im Freitextfeld „Bemerkungen“ können Sie weitere Mitteilungen an das Fachreferat eintragen.
Mit einem Klick auf das Feld „Wunschschulen“ können Sie nun die Schulen auswählen, an die Sie gerne versetzt werden möchten (mind. eine Schule müssen Sie auswählen).
Abschließend können Sie den Antrag für später speichern oder einreichen. Dazu müssen Sie auf den entsprechenden Button klicken.
Sie können solange Änderungen an Ihrem Antrag vornehmen, bis die ADD mit der Bearbeitung begonnen hat, spätestens jedoch bis zum Ende der Antragsfrist.
Bitte haben Sie Geduld, so lange der Status „Antrag in Bearbeitung“, ist Ihr Antrag noch nicht abschließend behandelt worden. Beachten Sie bitte, dass die Personalplanungen für den Versetzungstermin 01.08. in den Sommerferien abgeschlossen sind, eine positive Entscheidung zu Ihrem Antrag ist also bis zu diesem Zeitpunkt möglich. Für den Versetzungstermin 01.02. können die Personalplanungen bis in den Januar hinein andauern.
Um Ihnen Planungssicherheit bei einer Ablehnung Ihres Antrages zu geben, verändert sich in der Detailansicht Ihres Antrages rechtzeitig der Status auf „Versetzung nicht möglich“. Sie können selbstverständlich einen neuen Antrag zu einem neuen Versetzungsdatum stellen.
Ihre Schulleitung hat Ihren Antrag nicht abgelehnt, sondern nicht befürwortet, weil dienstliche Gründe einer Versetzung entgegenstehen. Für die Bearbeitung Ihres Antrages ist die Stellungnahme Ihrer Schulleitung kein abschließendes Kriterium. Die Stellungnahme der Schulleitung ist eines der Merkmale, welche die ADD in ihre Entscheidung über eine Versetzung einfließen lässt.
Sie haben die Möglichkeit einen Einwand zur Stellungnahme Ihrer Schulleitung abzugeben, der ebenfalls von der ADD berücksichtigt werden wird oder eben die Stellungnahme ohne Einwand zur Kenntnis zu nehmen.
Hierzu klicken Sie unter Aktionen auf das Icon „Kenntnisnahme“.
Nun können Sie Ihre Einwände in das Freitexfeld „Stellungnahme LK zu dienstlichen Gründen“ eintragen, Abschließen klicken Sie auf den Button „Zur Kenntnis nehmen“.
Nach erfolgter Kenntnisnahme sehen Sie in der Ansicht Ihren Antrag wieder unter „eingereichte Anträge“.
Die Routine versendet automatisch ein neues Passwort an die im Benutzer E-Mail-Adresse. Wenn Sie aktuell keinen Zugriff auf diese E-Mail-Adresse haben, kontaktieren Sie uns unter 06321 99-2433. Die Funktion „Passwort vergessen“ funktioniert nur wenn Sie bereits erfolgreich bei Versetzung Online registriert sind.
Wenn Sie zukünftig an einer Schwerpunktschule eingesetzt werden möchten, so kommunizieren Sie dies bitte vorab der Schulleitung Ihrer Stammschule. In der Regel werden Einsätze an Schwerpunktschulen über eine Abordnung realisiert. Abordnungen und Versetzungen beziehen sich auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen, so dass ein Wunsch nach (Änderung einer) Abordnung nur hilfsweise in diesem Portal erfasst werden kann. Sie können eine Schwerpunktschule als Wunschschule auswählen, obwohl eine tatsächliche Versetzung zu dieser Schule nicht möglich ist. Falls Bedarf an einer von Ihnen angegebenen Schwerpunktschule besteht und keine anderen dienstlichen Gründe entgegenstehen, werden Sie an die von Ihnen angegebene Schwerpunktschule abgeordnet. Sollte sich dabei die zuständige Förderschule ändern, wird Ihr Antrag als Versetzungsantrag zu dieser Förderschule mit gleichzeitiger Abordnung an Ihre Wunschschule ausgelegt. Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass bei veränderter Bedarfslage Abordnungen zu Schwerpunktschulen im Bereich der dann neuen Förderschule vorgenommen werden können oder ein Einsatz an der Förderschule selbst erfolgt. Sollte sich keine Änderung der zuständigen Förderschule ergeben, so wird der Versetzungsantrag (aus formalen Gründen) abgelehnt. Eine etwaige (Änderung der) Abordnung geht Ihnen dann gesondert zu. Sofern Sie bis zum beantragten Versetzungstermin keine weitere Nachricht erhalten, bleibt Ihr „Status Quo“ erhalten. Eine Versetzung an eine Schwerpunktschule ist in bestimmten Konstellationen ebenfalls möglich, Informationen zu dieser Möglichkeit erhalten Sie unter: https://inklusion.bildung-rp.de/informationen-fuer-schulen/versetzung-an-schwerpunktschule.html.