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Kurzanleitung Schwerbehinderung

Das Modul Schwerbehinderung

Haben Sie das Modul Schwerbehinderung sich selbst – oder einer durch Sie beauftragten Person – zugewiesen, erscheint nach einem erneuten Login in das ADD3Portal das Modul im Übersichtsmenü.

Liste schwerbehinderter Lehrkräfte

Die ‚Liste schwerbehinderter Lehrkräfte‘ zeigt Ihnen alle bereits bekannten schwerbehinderten Personen Ihrer Dienststelle an, die sich im Landesdienst befinden. Wenn Sie eine Person markieren, wird sie rot hinterlegt. Ab jetzt sind Änderungen und Aktualisierungen möglich.

Ihre Möglichkeiten im Einzelnen:

Termin Präventivgespräch: Eine Eingabemaske, um das Datum des letzten Präventivgesprächs zu aktualisieren.

Hinzufügen: Sollte in Ihrer Liste eine schwerbehinderte Person fehlen, dann können Sie diese Person über den Button ‚hinzufügen‘ ergänzen. Eine gesonderte Eingabemaske öffnet sich, um eine neue schwerbehinderte Person hinzuzufügen.

Ändern: Sollten Sich Änderungen am Status einer schwerbehinderten Person ergeben haben (Änderungen am Grad-der-Behinderung), tragen Sie diese bitte über den ‚Ändern‘-Button ein.

Änderungen zurücknehmen: Sollten Sie geänderte Angaben oder Angaben bei einer hinzugefügten Person zurücknehmen wollen – beispielsweise durch Fehleingaben – ist Ihnen das durch den Button ‚Änderungen zurücknehmen‘ möglich.

Nachweis Upload: Erhält eine schwerbehinderte Person eine Verlängerung des Schwerbehindertenausweises, dann übermitteln Sie bitte eine digitale Kopie der Vorder- und Rückseite des Ausweises über den Button ‚Nachweis-Upload‘ an das Personalreferat.

HINWEISE:

(1) Alle Angaben in der ‚Liste schwerbehinderter Lehrkräfte‘ können unterjährig, d.h. das gesamte Jahr über vorgenommen werden.

(2) Eine Änderung des Ablaufdatums eines Schwerbehindertenausweises geschieht immer durch das Personalreferat. Weisen Sie ein geändertes Ablaufdatum bitte über den Button ‚Nachweis Upload‘ nach.

(3) Im ‚Nachweis Upload‘ übermitteln Sie bitte ausschließlich Bild- oder PDF Dateien.

(4) Speichern Sie bitte alle Eingaben, die Sie tätigen!

(5) Bei einigen Ihrer Eingaben wird zudem eine automatische E-Mail generiert, die Ihre Änderungen der zuständigen Sachbearbeitung im Personalreferat zur Prüfung und Pflege der Personalakte mitteilt.

(6) Es ist notwendig, entsprechende Unterlagen, die die Schwerbehinderung einer Person nachweisen, dem Personalreferat zu übermitteln. Bitte nutzen Sie dazu im Modul die entsprechenden Upload-Möglichkeiten. Ein Versand via EPOS oder postalisch ist dann nicht mehr notwendig.

Schwerbehindertenmeldung

Die Schwerbehindertenmeldung (Button ‚Meldung abgeben‘) ist nur gegen Ende eines Kalenderjahres möglich. Das Personalreferat informiert Sie rechtzeitig vorher über den Meldezeitraum der Schwerbehindertenmeldung.

HINWEISE:

(1) Sie können die Schwerbehindertenmeldung nur einmal und im jeweiligen Meldezeitraum abgeben. Außerhalb des Meldezeitraums ist der Button ‚Meldung abgeben‘ nicht freigeschaltet.

(2) Die Abgabe einer Schwerbehindertenmeldung setzt einen aktuellen und vollständigen Stand der ‚Liste schwerbehinderter Lehrkräfte‘ voraus. Sie erreichen einen solchen vollständigen Stand insbesondere auch durch die neue Möglichkeit, der regelmäßigen unterjährigen Pflege.

(3) Bitte vergessen Sie nicht, auch die Daten der Präventionsgespräche, auf einen aktuellen Stand zu heben.

(4) Haben Sie keine schwerbehinderten Personen an Ihrer Dienststelle, dann geben Sie bitte dennoch eine Meldung ab. Mit dieser sog. „Nullmeldung“ oder „Fehlanzeige“ bestätigen Sie, dass es keine schwerbehinderten Personen an Ihrer Dienststelle gibt.

schwerbehinderung/kurzanleitung_schwerbehinderung.txt · Zuletzt geändert: 2023/11/27 14:18 von Sascha Roschel

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