Allgemeines: Abgelehnt aus formalen Gründen

    Versetzungen zum 1.8. müssen in der Regel bis zum 1.2. des laufenden Jahres beantragt werden.

    Versetzungen zum 1.2. sind entsprechend zum 1.8. des Vorjahres zu beantragen.

    Maßgeblich zur Wahrung der Frist ist der vollständig ausgefüllte, abgesendete und bestätigte Antrag im Rahmen von Versetzung Online.

    Da die Frist grundsätzlich als Ausschlussfrist angesehen werden muss, erfolgt nach deren Ablauf automatisch eine Ablehnung aus formalen Gründen.

    Es liegt in der Ermessensentscheidung des Fachreferates im Einzelfall das Fristversäumnis zu heilen und somit den Antrag dennoch zur Bearbeitung zuzulassen.

    Sollte der Status angezeigt werden, obwohl kein Fristversäumnis vorliegt, so können zahlreiche Gründe vorliegen, die hier nicht einzeln aufgeführt werden können. Ihr Fachreferat wird in diesem Fall zeitnah auf Sie zukommen.

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