Schwerbehindertenmeldung
Die Schwerbehindertenmeldung (Button ‚Meldung abgeben‘) ist nur gegen Ende eines Kalenderjahres möglich. Das Personalreferat informiert Sie rechtzeitig vorher über den Meldezeitraum der Schwerbehindertenmeldung.


HINWEISE:
(1) Sie können die Schwerbehindertenmeldung nur einmal und im jeweiligen Meldezeitraum abgeben. Außerhalb des Meldezeitraums ist der Button ‚Meldung abgeben‘ nicht freigeschaltet.
(2) Die Abgabe einer Schwerbehindertenmeldung setzt einen aktuellen und vollständigen Stand der ‚Liste schwerbehinderter Lehrkräfte‘ voraus. Sie erreichen einen solchen vollständigen Stand insbesondere auch durch die neue Möglichkeit, der regelmäßigen unterjährigen Pflege.
(3) Bitte vergessen Sie nicht, auch die Daten der Präventionsgespräche, auf einen aktuellen Stand zu heben.
(4) Haben Sie keine schwerbehinderten Personen an Ihrer Dienststelle, dann geben Sie bitte dennoch eine Meldung ab. Mit dieser sog. „Nullmeldung“ oder „Fehlanzeige“ bestätigen Sie, dass es keine schwerbehinderten Personen an Ihrer Dienststelle gibt.