Allgemeines: Einsatz von Förderschullehrkräften an einer Schwerpunktschule
Wenn Sie zukünftig an einer Schwerpunktschule eingesetzt werden möchten, so kommunizieren Sie dies bitte vorab der Schulleitung Ihrer Stammschule. In der Regel werden Einsätze an Schwerpunktschulen über eine Abordnung realisiert.
Abordnungen und Versetzungen beziehen sich auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen, so dass ein Wunsch nach (Änderung einer) Abordnung nur hilfsweise in diesem Portal erfasst werden kann.
Sie können eine Schwerpunktschule als Wunschschule auswählen, obwohl eine tatsächliche Versetzung zu dieser Schule nicht möglich ist.
Falls Bedarf an einer von Ihnen angegebenen Schwerpunktschule besteht und keine anderen dienstlichen Gründe entgegenstehen, werden Sie an die von Ihnen angegebene Schwerpunktschule abgeordnet.
Sollte sich dabei die zuständige Förderschule ändern, wird Ihr Antrag als Versetzungsantrag zu dieser Förderschule mit gleichzeitiger Abordnung an Ihre Wunschschule ausgelegt.
Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass bei veränderter Bedarfslage Abordnungen zu Schwerpunktschulen im Bereich der dann neuen Förderschule vorgenommen werden können oder ein Einsatz an der Förderschule selbst erfolgt.
Sollte sich keine Änderung der zuständigen Förderschule ergeben, so wird der Versetzungsantrag (aus formalen Gründen) abgelehnt.
Eine etwaige (Änderung der) Abordnung geht Ihnen dann gesondert zu.
Sofern Sie bis zum beantragten Versetzungstermin keine weitere Nachricht erhalten, bleibt Ihr „Status Quo“ erhalten.
Eine Versetzung an eine Schwerpunktschule ist in bestimmten Konstellationen ebenfalls möglich, Informationen zu dieser Möglichkeit erhalten Sie unter: https://inklusion.bildung-rp.de/informationen-fuer-schulen/versetzung-an-schwerpunktschule.html.