SWB Meldungen

    Personengruppe

    SWB-Meldung erforderlich?

    Anmerkung

    Lehrkräfte und päd. Fachkräfte, die zum Stammpersonal ihrer Schule gehören

     

    Studienreferendarinnen & Studienreferendare bzw. Lehramtsanwärterinnen & Lehramtsanwärter

    Die SWB-Meldung obliegt den Studienseminaren.

    Lehrkräfte im
    Gestellungsverhältnis

    Die SWB-Meldung obliegt dem ursprünglichen Dienstherrn/Arbeitgeber
    (z.B. Kirche)

    Abgeordnete Lehrkräfte (auch z.B. päd. Fachkräfte oder HSU-Lehrkräfte )

    Die Stammschule der LK ist hierfür verantwortlich.

    Pensionierte Lehrkräfte oder auf eigenen Wunsch entlassene Lehrkräfte

    Ein SWB-Meldung ist zwar in diesem Fall notwendig, technisch aber nicht möglich. Daher ist Seitens der Stammschule nichts weiter zu veranlassen.  

    Hauptamtliche Fachleiterinnen und Fachleiter

    Die SWB-Meldung obliegt dem Ministerium für Bildung.

    © 2026 ADD