Zugriff auf das Modul ohne Administrationsrechte erhalten

Fall 1: Es ist nicht beabsichtigt, dass Sie Administrator der Benutzerverwaltung werden

Beauftragen Sie an Ihrer Schule einen Administrator der Benutzerverwaltung damit, Ihnen die Berechtigung für die Sprachfeststellungsprüfung freizuschalten.

Fall 2: Es ist beabsichtigt, dass Sie Admin der Benutzerverwaltung werden

Beauftragen Sie an Ihrer Schule einen Administrator der Benutzerverwaltung damit, Ihnen die Berechtigung für die Benutzerverwaltung freizuschalten. Sie können sich dann selbst die Sprachfeststellungsprüfung freischalten.


Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt "Als Administrator  zusätzlichen Zugriff auf das Modul erhalten“.


Zuweisung des Moduls

Sie können das Modul Versetzung Online auch einer - durch Sie beauftragten Person – zugänglich machen.  Zuweisungen von Modulen nehmen Sie bitte stets in der Benutzerverwaltung vor.

Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich an den Support.


Kurzinfo

Versetzungsanträge innerhalb von Rheinland-Pfalz  werden im Modul Versetzung Online innerhalb des ADD3Portals digital entgegengenommen. Das Einreichen eines Antrages in Papierform ist nicht mehr erforderlich. 

Für Lehrkräfte, die einen neuen Versetzungsantrag stellen wollen, ist zwingend eine Neuregistrierung im ADD3Portal erforderlich.

Das gilt auch für Lehrkräfte, die  sich im alten Versetzungsportal (eSchule24) registriert haben.  Die Versetzungsanträge, die sie im alten Versetzungsportal gestellt haben, finden Sie auch im ADD3Portal vor. 

Ihre Schulleitung erhält erst Kenntnis von einem Antrag, wenn Sie ihn einreichen.

Wenn Sie feststellen, dass in Ihren Stammdaten korrekturbedürftige Informationen vorhanden sind, müssen Sie eine Datenänderungsanforderung an das Personalreferat übermitteln. Ihren Versetzungsantrag können Sie trotzdem  einreichen.  
Wenn Sie eine Information über Ihre Fächer als korrekturbedürftig erachteten, klicken Sie bitte hier

Wenn Sie einen Versetzungsantrag in ein anderes Bundesland stellen möchten, benutzen Sie bitte das Modul
Lehrkräftetauschverfahren (LTV). 


Einsatz von Förderschullehrkräften an einer Schwerpunktschule

Wenn Sie zukünftig an einer Schwerpunktschule eingesetzt werden möchten, so kommunizieren Sie dies bitte vorab der Schulleitung Ihrer Stammschule. In der Regel werden Einsätze an Schwerpunktschulen über eine Abordnung realisiert.

Abordnungen und Versetzungen beziehen sich auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen, so dass ein Wunsch nach (Änderung einer) Abordnung nur hilfsweise in diesem Portal erfasst werden kann.

Sie können eine Schwerpunktschule als Wunschschule auswählen, obwohl eine tatsächliche Versetzung zu dieser Schule nicht möglich ist.

Falls Bedarf an einer von Ihnen angegebenen Schwerpunktschule besteht und keine anderen dienstlichen Gründe entgegenstehen, werden Sie an die von Ihnen angegebene Schwerpunktschule abgeordnet.

Sollte sich dabei die zuständige Förderschule ändern, wird Ihr Antrag als Versetzungsantrag zu dieser Förderschule mit gleichzeitiger Abordnung an Ihre Wunschschule ausgelegt.

Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass bei veränderter Bedarfslage Abordnungen zu Schwerpunktschulen im Bereich der dann neuen Förderschule vorgenommen werden können oder ein Einsatz an der Förderschule selbst erfolgt.

Sollte sich keine Änderung der zuständigen Förderschule ergeben, so wird der Versetzungsantrag (aus formalen Gründen) abgelehnt.

Eine etwaige (Änderung der) Abordnung geht Ihnen dann gesondert zu.

Sofern Sie bis zum beantragten Versetzungstermin keine weitere Nachricht erhalten, bleibt Ihr „Status Quo“ erhalten.

Eine Versetzung an eine Schwerpunktschule ist in bestimmten Konstellationen ebenfalls möglich, Informationen zu dieser Möglichkeit erhalten Sie unter: https://inklusion.bildung-rp.de/informationen-fuer-schulen/versetzung-an-schwerpunktschule.html.


Eine schwerbehinderte Person an meiner Schule fehlt

Dies betrifft mehrheitlich Ruheständler, manchmal Referendare sowie in einzelnen Fällen Personen, die den Landesdienst auf eigenen Antrag verlassen sowie an Ihre Schule abgeordnete Lehrkräfte, hauptamtliche Fachleiter sowie Lehrkräfte im Gestellungsverhältnis.

Schwerbehinderte Personen, die den Schuldienst verlassen, werden nicht mehr im Modul Schwerbehinderung angezeigt.

Diese Personen können Sie nicht über das Modul melden.


E-Mail-Adresse Portalkommunikation

Wenn Sie sich im ADD3Portal registrieren, müssen Sie eine E-Mail-Adresse für die Portalkommunikation angeben.
Hierüber erhalten Sie dann z.B. Passwörter oder Eingangsbestätigungen wenn Sie einen Versetzungsantrag gestellt haben.  Sollten Sie keine E-Mais an eine Adresse erhalten, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. 

Schulleitungen, die einen Zugang mit entsprechenden Berechtigungen zum Portal erhalten haben, sollten als "E-Mail-Adresse Portalkommunikation" nicht die EPoS-Adresse verwenden, da sonst auch Dinge, die Sie privat betreffen hierüber versendet werden.

Die "E-Mail-Adresse Portalkommunikation" ist nicht automatisch die E-Mail-Adresse, die in Ihren Stammdaten (IPEMA-Daten) gespeichert ist. 

Wenn Sie die E-Mail-Adresse Portalkommunikation ändern möchten, klicken Sie zunächst links auf Ihren Namen,

Tragen Sie anschließend bei "E-Mail-Adresse Portalkommunikation" eine beliebige E-Mail-Adresse ein und klicken Sie auf ändern.


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