Versetzungsanträge zu unterschiedlichen Terminen

Für jeden Versetzungstermin muss ein eigener Antrag eingereicht werden; innerhalb eines Antrages können dann beliebig viele Wunschschulen angegeben werden.

Wenn Sie weitere Schulen angeben möchten, so können Sie Ihren bereits eingereichten Antrag bis zum Ende der Antragsfrist (also ein halbes Jahr vor dem beantragten Versetzungstermin) verändern.

Sie können außerdem, nachdem Sie den ersten Antrag fertiggestellt haben, unter Aktionen auf das Icon „Kopieren“ klicken und den Antrag kopieren.

Den kopierten Antrag finden Sie unter „editierbare Anträge“. Wenn Sie dort unter Aktionen auf das Icon „Antrag bearbeiten“ klicken, können Sie einen weiteren Antrag erstellen.


Stellungnahme eintragen

Tragen Sie bitte Ihre Entscheidung in die Eingabefelder ein. Falls es dienstliche Gründe gibt, die gegen eine Versetzung sprechen, sind diese im entsprechenden Freitextfeld einzutragen und mit der Antragstellerin/ dem Antragsteller zu besprechen.

Wird der Antrag nicht befürwortet, so muss die Antragstellerin/ der Antragsteller die Kenntnisnahme der Gründe bestätigen. Sie/ Er erhält zudem die Möglichkeit eine eigene Stellungnahme dazu abzugeben. Dazu muss sie/ er sich erneut einloggen.

Nach dem Klick auf den Button Entscheidung senden ist keine Veränderung Ihrerseits mehr möglich.

Die Stellungnahme der Schulleitung findet angemessene Berücksichtigung in der Ermessensentscheidung des Fachreferates. Sie begründet hingegen weder einen positiven noch einen negativen Bescheid.


Beantwortung der Kurzabfrage

Klicken Sie auf „Kurzabfragen“, um das Modul aufzurufen.


Nun sehen Sie alle Kurzabfragen. Aktuelle Abfragen sind hellgrün hinterlegt. Klicken Sie nun auf die Abfrage, die Sie beantworten wollen.

Abschließend klicken Sie auf den Button "Speichern".





SWB Meldungen

Personengruppe

SWB-Meldung erforderlich?

Anmerkung

Lehrkräfte und päd. Fachkräfte, die zum Stammpersonal ihrer Schule gehören

 

Studienreferendarinnen & Studienreferendare bzw. Lehramtsanwärterinnen & Lehramtsanwärter

Die SWB-Meldung obliegt den Studienseminaren.

Lehrkräfte im
Gestellungsverhältnis

Die SWB-Meldung obliegt dem ursprünglichen Dienstherrn/Arbeitgeber
(z.B. Kirche)

Abgeordnete Lehrkräfte (auch z.B. päd. Fachkräfte oder HSU-Lehrkräfte )

Die Stammschule der LK ist hierfür verantwortlich.

Pensionierte Lehrkräfte oder auf eigenen Wunsch entlassene Lehrkräfte

Ein SWB-Meldung ist zwar in diesem Fall notwendig, technisch aber nicht möglich. Daher ist Seitens der Stammschule nichts weiter zu veranlassen.  

Hauptamtliche Fachleiterinnen und Fachleiter

Die SWB-Meldung obliegt dem Ministerium für Bildung.


Das Modul Stammdaten für Lehrkräfte

Das Modul Stammdaten befindet sich im Menü Basisanwendungen. Lehrkräfte sehen hier die Stammdaten sämtlicher Schulen in Rheinland-Pfalz.



Das für Sie zuständige Fachreferat können Sie ermitteln, indem Sie nach unten scrollen.
Dort finden Sie nun ein Feld „ADD Zuständigkeit“, das sich ausklappen lässt. Dort finden Sie die Zuständigkeiten für Ihre Schule.

Sollten Sie nach Zuständigkeiten für andere Schulen suchen, so können Sie dies im rechts Bereich des Bildschirms tun.

Sie können nach verschiedenen Kriterien filtern; durch einen Doppelklick auf eine Schule in der Liste sind die Zuständigkeiten dieser Schule im aufgeklappten Feld „ADD Zuständigkeit“


Zugang zur Kurzabfrage

Mit der Einführung im Juli 2023 steht jeder Person, die die Benutzerverwaltung einer Schule hat, das Modul zur Verfügung.

Wenn Sie im Auftrag Ihrer Schulleitung eine Kurzabfrage beantworten sollen, bitten Sie Ihre Schulleitung darum, Ihnen das Modul freizuschalten.


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