Anmeldung eines Kandidaten

Bevor Sie einen Kandidaten zur Sprachfeststellungsprüfung anmelden können, muss die Schülerin bzw. der Schüler im System angelegt werden.

Genauere Informationen zum Anlegen eines Kandidaten finden Sie in "Anlegen von Schülerinnen und Schüler als Kandidaten für eine Sprachfeststellungsprüfung“.

Anmelden eines Kandidaten:
Klicken Sie auf den Reiter „Kandidaten erfassen“ der Sprachfeststellungsprüfung.

Es erscheint eine Übersichtsliste der angelegten Kandidaten.

Scrollen Sie etwas ganz nach unten.

Betätigen Sie den Button „Alle erfassten Kandidat(inn)en anmelden“.

Alle Kandidaten sind nun angemeldet.

Klicken Sie oben auf den nebenstehenden Reiter „Anmeldungen verfolgen“.

Hier können Sie den Bearbeitungszustand der angemeldeten Sprachfeststellungsprüfungen einsehen.

Bearbeitungszustände können zum Beispiel die Zulassung zur Prüfung sein, die Downloadmöglichkeit des Prüfungsdokumentes, der Eingang der zurückgeschickten Prüfungsarbeit usw.


Mein Antrag ist aus formalen Gründen abgelehnt

Versetzungen zum 1.8. müssen in der Regel bis zum 1.2. des laufenden Jahres beantragt werden.

Versetzungen zum 1.2. sind entsprechend zum 1.8. des Vorjahres zu beantragen.

Maßgeblich zur Wahrung der Frist ist der vollständig ausgefüllte, abgesendete und bestätigte Antrag im Rahmen von Versetzung Online.

Da die Frist grundsätzlich als Ausschlussfrist angesehen werden muss, erfolgt nach deren Ablauf automatisch eine Ablehnung aus formalen Gründen.

Es liegt in der Ermessensentscheidung des Fachreferates im Einzelfall das Fristversäumnis zu heilen und somit den Antrag dennoch zur Bearbeitung zuzulassen.

Sollte der Status angezeigt werden, obwohl kein Fristversäumnis vorliegt, so können zahlreiche Gründe vorliegen, die hier nicht einzeln aufgeführt werden können. Ihr Fachreferat wird in diesem Fall zeitnah auf Sie zukommen.


Upload von Nachweisen

Es ist notwendig, entsprechende Unterlagen, die die Schwerbehinderung einer Person nachweisen (Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises), in einer einzigen Datei (Bildformat oder als PDF) im Modul hochzuladen.

Der postalische Versand oder der Versand via EPoS entfällt hierdurch.

Hier zu gehen Sie wie folgt vor:

Wählen Sie die betroffene Person aus und betätigen Sie den Button „Nachweis nacheichen“.

Beachten Sie bitte, dass nur eine Datei in einem Bildformat oder als PDF durch einziehen und ablegen hochgeladen werden kann.


Datenschutzerklärung nach der DSGVO

Ergänzung der allgemeinen Datenschutzerklärung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) für den Bereich des ADD3Portals (add3portal.rlp.de)

I. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und des rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzgesetzes sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD),
vertreten durch den Präsidenten
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Deutschland

Tel.: +49 (651) 9494-0
E-Mail: poststelle(at)add.rlp.de
Website: www.add.rlp.de

 

II. Name und Anschrift des Datenschutz-beauftragten

Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist

Joachim Hilgert
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Deutschland

E-Mail: Datenschutz(at)add.rlp.de
Website: www.add.rlp.de

III. Zweck der
Datenverarbeitung

Das ADD3Portal ist eine digitale Plattform der Abteilung 3 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Rheinland-Pfalz, die der Personalverwaltung und Kommunikation im Schulwesen, insbesondere zwischen Schulleitenden und der jeweiligen Fachaufsicht dient.

Die grundsätzlichen Ausführungen zum Datenschutz der ADD sind unter https://add.rlp.de/ueber-uns/datenschutz abrufbar. Dort finden sich auch die Detailinformationen zum Datenschutz in Bezug auf die Bereitstellung des Webangebotes, der damit zusammenhängenden Erstellung von Logfiles, zur Kontaktaufnahme über Kontaktformular oder über E-Mail-Kontakt.

Das ADD3Portal stellt eine Auswahl an Personal- und Schulstammdaten an berechtigte Personengruppen zur Verfügung (darunter folgende Schulstammdaten, die auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden: https://add3portal.rlp.de/app/public/schulsuche). Lehrkräfte können – sofern keine Pflicht zur Vorlage von Urkunden besteht – eine Änderung der eigenen Personalstammdaten über das Portal veranlassen.

Das ADD3Portal stellt Schulleitenden und von diesen beauftragten Personen Werkzeuge zur Verfügung mit denen z.B. die Sprachfeststellungsprüfung oder die Anmeldung zum Herkunftssprachenunterricht nach VV Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sowie die Beantwortung von notwendigen Kurzstatistiken realisiert werden können.

Über das ADD3Portal können Lehrkräfte, die im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz, sind einen Versetzungsantrag gemäß §29 Abs. 1 LBG stellen.

Dabei sind landesinterne und länderübergreifende Versetzungswünsche möglich.

Die Bearbeitung von Bewerbungen auf Funktionsstellen an Schulen in Rheinland-Pfalz erfolgt mit den Werkzeugen des ADD3Portals. Dazu können Lehrkräfte, die im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz stehen, ihre Bewerbung unmittelbar über das Portal einreichen. Lehrkräften, die noch nicht im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz sind stehen die in der Ausschreibung aufgezählten Wege zur Bewerbung offen.

IV. Rechtsgrundlage der
Verarbeitung

§  Datenverarbeitung sofern sie auf einer Einwilligung basiert:  Art. 6 Abs. 1 lit a)

§  Datenverarbeitung sofern sie zur Eingehung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung des Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses oder zur Durchführung innerdienstlicher, planerischer, organisatorischer, personeller, sozialer oder haushalts- und kostenrechnerischer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalplanung und des Personaleinsatzes, erforderlich ist oder in einer Rechtsvorschrift, einem Tarifvertrag oder einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung (Kollektivvereinbarung) vorgesehen ist:
Art. 6 Abs. 1 lit b) und e), Art. 9 Abs. 2 DSGVO i.V.m. Art. 88 DSGVO, § 20 LDSG

§  Datenverarbeitung soweit personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern, Nichtschülerinnen und Nichtschülern, deren Eltern, Lehrkräften, pädagogische und technische Fachkräften sowie sonstigem Personal, soweit dies zur Erfüllung der durch Rechtsvorschrift zugewiesenen schulbezogenen Aufgaben erforderlich ist:
Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO, Art. 9 Abs. 2 DSGVO i.V.m. § 67 Abs. 5 SchulG

§  Datenverarbeitung soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der die ADD unterliegt:
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) i. V. m. Art. 6 Abs. 3 Satz 1 lit. b) DSGVO i. V. m. § 3 LDSG

§  Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen:
6 Abs. 1 Satz 1 lit. d) DSGVO

§  Ist die Verarbeitung zur Wahrnehmung einer Aufgabe der ADD, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, erforderlich:
Art. 6 Abs. 3 Satz 1 lit. b) DSGVO i.V. m. § 3 LDSG

V. Empfänger oder
Empfängerkategorien

Dieses Internet-Angebot wird technisch vom Landesbetrieb Daten und Information (LDI) als zentralem Dienstleister des Landes betrieben. Die dortige Verarbeitung von Nutzungsdaten erfolgt in unserem Auftrag entsprechend Art. 28 DSGVO.

Daten, die im ADD3Portal verarbeitet werden, werden stets streng zweckgebunden und unter dem Prinzip der Datensparsamkeit verwendet.

Unter diesen Voraussetzungen werden Daten – je nach Art des Anliegens oder des Verfahrens – auch an folgende Empfänger außerhalb unserer Behörde weitergegeben, sofern eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder die Weitergabe zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist:

  • Ministerium für Bildung (BM), einschließlich der Studienseminare für das Lehramt

  • Landesamt für Finanzen (LfF)

  • Landesamt Soziales Jugend und Versorgung (LSJV)

  • Pädagogisches Landesinstitut RLP (PL)

  • Schulen innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz

  • Landkreise, kreisfreie Städte, sowie Gemeinden, Verbandsgemeinden, Zweckverbünde und freie Träger in der jeweiligen Funktion als Schulträger, Träger der Schülerbeförderung oder als Gesundheits-, Jugend- oder Sozialamt.

  • (Schulaufsichs-)Behörden anderer Bundesländer in Ihrer Funktion als Infrastrukturdienstleister (z.B. Land Niedersachsen im Rahmen des Lehrkräfteaustauchverfahrens) oder als personalverwaltende Stelle, bzw. Dienstherr von versetzungswilligen Personen. 

  • Sofern die Verarbeitung Ihre Rechte als Beschäftigte/r oder Bewerber/in betrifft, erhalten im Rahmen der gesetzlichen Beteiligungsrechte (nach LPersVG, LGG oder SGB IX) auch folgende Interessenvertretungen und Gremien Zugriff auf die erforderlichen Daten:

  • Personalvertretungen (örtliche Personalräte auf der Ebene der Schulen/Studienseminare, Bezirkspersonalräte auf der Ebene der ADD sowie die Hauptpersonalräte auf der Ebene des BM),

  • Gleichstellungsbeauftragte (auf Ebene der Schulen, der ADD sowie des Ministeriums),

  • Schwerbehindertenvertretungen (örtliche, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretungen).

Darüber hinaus kann eine Weitergabe an Aufsichtsbehörden (z.B. der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfDI) RLP oder der Rechnungshof) sowie an Statistik-Behörden erfolgen, sofern diese Daten im Rahmen ihrer gesetzlichen Prüf- und Kontrollkompetenzen anfordern. Soweit möglich, werden Daten für statistische Zwecke vor der Übermittlung anonymisiert oder aggregiert

VI. Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft.

VII. Betroffenenrechte

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

1.    Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

2.    Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

3.    Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

4.    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

5.    Recht auf Unterrichtung (Art. 19 DSGVO)

6.    Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

7.    Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

8.    Rechte bei automatisierten Entscheidungen im Einzelfall
einschließlich Profiling (Art. 22 DSGVO)

9.    Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)

Detailliertere Informationen zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie auf der Informationsseite zum Datenschutz der ADD: https://add.rlp.de/ueber-uns/datenschutz.

VIII. Widerruf der Einwilligung

In den Fällen, in denen sich unsere Datenverarbeitung auf Ihre Einwilligungserklärung stützt, haben Sie das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

 


Änderung von Berechtigungen von bereits vorhandenen Benutzern

Die Benutzerverwaltung befindet sich im Menü Admin.
Klicken Sie auf einen Benutzer (nach dem Anklicken ist der ausgewählte Benutzer rot hinterlegt).


Vergeben Sie Ihrem ausgewählten Benutzer die gewünschte Berechtigung, in dem Sie die entsprechende Checkbox anklicken, z. B. „Benutzerverwaltung„ oder „Kurzabfrage“. Es erscheint dann ein Häkchen.


Soll eine bestehende Berechtigung einem Benutzer entzogen werden, klicken Sie erneut auf die Checkbox. Das Häkchen verschwindet wieder.


Wie erreiche ich das Modul Sprachfeststellungsprüfung

Rufen Sie zur Anmeldung im ADD3Portal die  Adresse https://add3portal.rlp.de/ auf.
Melden Sie sich hier mit Ihrem Benutzernamen (IPEMA-Nummer ohne führende Nullen) und Ihrem persönlichen Passwort an.


Sofern Sie sich vor der Anmeldung im ADD3Portal über die Benutzerverwaltung die Berechtigung für die Sprachfeststellungsprüfung gegeben haben, erscheint jetzt im linken oberen Bereich der Reiter „Sprachfeststellungsprüfung“.


Klicken Sie auf „Sprachfeststellungsprüfung“, um die Sprachfeststellungsprüfungen Ihrer Schüler im ADD3Portal verwalten zu können.

Sollten Sie den Reiter „Sprachfeststellungsprüfung“ nicht sehen, sind Sie noch nicht für die Sprachfeststellungsprüfung berechtigt.


Geben Sie sich bitte zunächst die Berechtigung für die Sprachfeststellungsprüfung in der Benutzerverwaltung oder wenden Sie sich an den Administrator Ihrer Schule.

Sollte dies nicht helfen, kontaktieren Sie bitte den Support.


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