Anlegen einer neuen schwerbehinderten Person
Nach Anmeldung im Modul Schwerbehinderung, können Sie direkt über den Button „+ Hinzufügen“ einen neuen Datensatz zu einer schwerbehinderten Person anlegen.

Tragen Sie bitte die Ihnen vorliegenden Daten in die Eingabemaske ein.
Durch Eingabe der IPEMA Nummer wird automatisch der entsprechende Name und Vorname der Person eingetragen.
Die anderen Daten können Sie aus den entsprechenden Unterlagen übernehmen (u.a. den Grad der Behinderung, den genauen Grad der Behinderung, die Stundenermäßigung usw.).
Bitte achten Sie darauf, die entsprechenden Nachweise als Anlage hochzuladen.
Wenn alle Daten eingetragen wurden, bestätigen Sie bitte die Eingabe mit dem Button „Speichern und senden“.
Eine automatisierte E-Mail an das Personalreferat wird versendet.

Änderung des Grades der Behinderung
Teilt Ihnen eine Person eine Änderung ihres Grad-der-Behinderung mit, so können Sie über die Auswahl „Ändern“ die Eingaben bei der ausgewählten Person ändern.
Bitte achten Sie darauf, den entsprechenden Nachweis über diese Änderung hochzuladen.
Danach können Sie die Eingabe über den Button „Speichern und senden“ bestätigen und abschließen.


HSU Kurszuweisung der Stammschule prüfen und bestätigen
- Nach Bearbeitung der Kurszuweisung durch die koordinierende Stammschule erhält der Ersteller der Kurszuweisung bei der ADD eine Mail
- Unter „Kursvorschlag“ können die Kurse auf Anforderung durch die ADD über „Bearbeiten“ geprüft oder geändert werden
- –Schüler hinzufügen oder entfernen
- Stundenzahl ändern
- Einsatzschule ändern
- Zur Bestätigung der erneuten Bearbeitung, muss dieser über „Senden“ an die ADD versendet werden
- Nach Ablauf des Stundenplan Endes können die Schulen keine Änderungen an den Kursen mehr vornehmen, dies geht nur über die ADD
SWB Meldungen
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Personengruppe |
SWB-Meldung erforderlich? |
Anmerkung |
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Lehrkräfte und päd. Fachkräfte, die zum Stammpersonal ihrer Schule gehören |
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Studienreferendarinnen & Studienreferendare bzw. Lehramtsanwärterinnen & Lehramtsanwärter |
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Die SWB-Meldung obliegt den Studienseminaren. |
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Lehrkräfte im |
Die SWB-Meldung obliegt dem ursprünglichen Dienstherrn/Arbeitgeber |
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Abgeordnete Lehrkräfte (auch z.B. päd. Fachkräfte oder HSU-Lehrkräfte ) |
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Die Stammschule der LK ist hierfür verantwortlich. |
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Pensionierte Lehrkräfte oder auf eigenen Wunsch entlassene Lehrkräfte |
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Ein SWB-Meldung ist zwar in diesem Fall notwendig, technisch aber nicht möglich. Daher ist Seitens der Stammschule nichts weiter zu veranlassen. |
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Hauptamtliche Fachleiterinnen und Fachleiter |
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Die SWB-Meldung obliegt dem Ministerium für Bildung. |
Die Startseite bleibt weiß
Das ADD3Portal ist über die URL https://add3portal.rlp.de/app/login zu erreichen.
Wenn Sie sich ein Lesezeichen für das Portal setzen möchten, achten Sie bitte darauf, dass Sie den Link oben verwenden.
Sollten Sie einen anderen Link als Lesezeichen verwendet haben, dann zeigt dieser meist auf Funktionen, die nur nach erfolgreicher Anmeldung sichtbar sind. Das Portal reagiert - korrekt - mit einem leeren Bildschirm.
Es werden nicht alle Fächer angezeigt
Angezeigt werden zunächst alle Qualifikationen, für die Sie im zweiten Staatsexamen eine Lehrbefähigung erworben haben. Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie uns dieses Problem bitte über den Menüeintrag „Abweichende Stammdaten mitteilen“ mit.
Grundsätzlich gilt: Lehrbefähigungen können für mehrere Fächer gelten. Eine Lehrbefähigung für Biologie beinhaltet zum Beispiel auch die Befähigung Naturwissenschaften unterrichten zu dürfen. Naturwissenschaften wird daher nicht gesondert angezeigt.
Sollte eine Erweiterungsprüfung (durch das Landesprüfungsamt anerkannt) fehlen, so teilen Sie uns das bitte auch über den Menüeintrag „Abweichende Stammdaten mitteilen“ mit.