Impressum
Herausgeber
Wann erhalte ich Nachricht zu meinem Versetzungsantrag?
Bitte haben Sie Geduld, so lange der Status „Antrag in Bearbeitung“, ist Ihr Antrag noch nicht abschließend behandelt worden.
Beachten Sie bitte, dass die Personalplanungen für den Versetzungstermin 01.08. in den Sommerferien abgeschlossen sind, eine positive Entscheidung zu Ihrem Antrag ist also bis zu diesem Zeitpunkt möglich.
Für den Versetzungstermin 01.02. können die Personalplanungen bis in den Januar hinein andauern.
Um Ihnen Planungssicherheit bei einer Ablehnung Ihres Antrages zu geben, verändert sich in der Detailansicht Ihres Antrages rechtzeitig der Status auf „Versetzung nicht möglich“.
Sie können selbstverständlich jederzeit einen neuen Antrag zu einem neuen Versetzungsdatum stellen.
Kurzinfo
Haben Sie das Modul Schwerbehinderung sich selbst – oder einer durch Sie beauftragten Person – zugewiesen, erscheint nach einem erneuten Login in das ADD3Portal das Modul im Übersichtsmenü.

Stellungnahme eintragen
Tragen Sie bitte Ihre Entscheidung in die Eingabefelder ein. Falls es dienstliche Gründe gibt, die gegen eine Versetzung sprechen, sind diese im entsprechenden Freitextfeld einzutragen und mit der Antragstellerin/ dem Antragsteller zu besprechen.
Wird der Antrag nicht befürwortet, so muss die Antragstellerin/ der Antragsteller die Kenntnisnahme der Gründe bestätigen. Sie/ Er erhält zudem die Möglichkeit eine eigene Stellungnahme dazu abzugeben. Dazu muss sie/ er sich erneut einloggen.
Nach dem Klick auf den Button „Entscheidung senden“ ist keine Veränderung Ihrerseits mehr möglich.
Die Stellungnahme der Schulleitung findet angemessene Berücksichtigung in der Ermessensentscheidung des Fachreferates. Sie begründet hingegen weder einen positiven noch einen negativen Bescheid.
Schwerbehindertenmeldung
Die Schwerbehindertenmeldung (Button ‚Meldung abgeben‘) ist nur gegen Ende eines Kalenderjahres möglich. Das Personalreferat informiert Sie rechtzeitig vorher über den Meldezeitraum der Schwerbehindertenmeldung.


HINWEISE:
(1) Sie können die Schwerbehindertenmeldung nur einmal und im jeweiligen Meldezeitraum abgeben. Außerhalb des Meldezeitraums ist der Button ‚Meldung abgeben‘ nicht freigeschaltet.
(2) Die Abgabe einer Schwerbehindertenmeldung setzt einen aktuellen und vollständigen Stand der ‚Liste schwerbehinderter Lehrkräfte‘ voraus. Sie erreichen einen solchen vollständigen Stand insbesondere auch durch die neue Möglichkeit, der regelmäßigen unterjährigen Pflege.
(3) Bitte vergessen Sie nicht, auch die Daten der Präventionsgespräche, auf einen aktuellen Stand zu heben.
(4) Haben Sie keine schwerbehinderten Personen an Ihrer Dienststelle, dann geben Sie bitte dennoch eine Meldung ab. Mit dieser sog. „Nullmeldung“ oder „Fehlanzeige“ bestätigen Sie, dass es keine schwerbehinderten Personen an Ihrer Dienststelle gibt.


