E-Mail-Adresse Portalkommunikation

Wenn Sie sich im ADD3Portal registrieren, müssen Sie eine E-Mail-Adresse für die Portalkommunikation angeben.
Hierüber erhalten Sie dann z.B. Passwörter oder Eingangsbestätigungen wenn Sie einen Versetzungsantrag gestellt haben.  Sollten Sie keine E-Mais an eine Adresse erhalten, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. 

Schulleitungen, die einen Zugang mit entsprechenden Berechtigungen zum Portal erhalten haben, sollten als "E-Mail-Adresse Portalkommunikation" nicht die EPoS-Adresse verwenden, da sonst auch Dinge, die Sie privat betreffen hierüber versendet werden.

Die "E-Mail-Adresse Portalkommunikation" ist nicht automatisch die E-Mail-Adresse, die in Ihren Stammdaten (IPEMA-Daten) gespeichert ist. 

Wenn Sie die E-Mail-Adresse Portalkommunikation ändern möchten, klicken Sie zunächst links auf Ihren Namen,

Tragen Sie anschließend bei "E-Mail-Adresse Portalkommunikation" eine beliebige E-Mail-Adresse ein und klicken Sie auf ändern.


Datenänderungen (Grunddaten einer Schule oder Stammdaten)

Im ADD3Portal ist keine Möglichkeit der direkten Datenänderung vorgesehen. Jedoch existieren unterschiedliche Möglichkeiten Datenänderungsanforderungen zu versenden. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur E-Mail-Adresse Portalkommunikation 

Änderung der Grunddaten einer Schule 

Die Angaben zur Grunddaten Ihrer Schule (z.B. Schulprofile, Adressdaten, Schulleitung) werden nicht im ADD3Portal, sondern im edoo.sys geändert. Für genauere Informationen, wenden Sie sich bitte an den SVP-Support
Bitte beachten Sie, dass Datenänderungen nicht direkt angezeigt werden, da die Datenbanken der System nur zu gewissen festgelegten Zeitpunkten miteinander abgeglichen werden. 


Die Stammdaten einer Lehrkraft als Schulleitung ändern 


Wenn Sie als Schulleitung die Daten für eine Lehrkraft anpassen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Personalsachbearbeiter/in in der ADD.
Daten, die sie in edoo.sys einpflegen bzw. ändern werden nicht automatisch in IPEMA übertragen. 



Die eigenen Stammdaten als Lehrkraft ändern 


Als Lehrkraft  können Sie Datenänderungen, wie z.B. Adresse oder Telefonnummer direkt im Portal veranlassen. 
Klicken Sie hierzu zunächst auf Ihren Namen im rechten Bereich des Bildschirms.

Sie gelangen dann in die "Benutzereinstellungen". Scrollen Sie dann zum Reiter "Abweichende Stammdaten mitteilen" und tragen Sie die Aufforderung zur Änderung in das graue Feld ein. 

Versenden Sie die Daten dann mit Klick auf die Schaltfläche "Abweichende Stammdaten". 

Beachten Sie auch bitte die weitere Informationen, die in diesem Bereich aufgelistet sind. In manchen Fällen ist die Übermittlung von Nachweisen erforderlich. Falls Sie eine Information zu Ihren Fächern als korrekturbedürftig erachten, klicken Sie bitte hier

Bitte beachten Sie, dass Datenänderungen nicht direkt angezeigt werden, da die Datenbanken der System nur zu gewissen festgelegten Zeitpunkten miteinander abgeglichen werden. 


Datenschutzerklärung nach der DSGVO

Ergänzung der allgemeinen Datenschutzerklärung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) für den Bereich des ADD3Portals (add3portal.rlp.de)

I. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und des rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzgesetzes sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD),
vertreten durch den Präsidenten
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Deutschland

Tel.: +49 (651) 9494-0
E-Mail: poststelle(at)add.rlp.de
Website: www.add.rlp.de

 

II. Name und Anschrift des Datenschutz-beauftragten

Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist

Joachim Hilgert
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Deutschland

E-Mail: Datenschutz(at)add.rlp.de
Website: www.add.rlp.de

III. Zweck der
Datenverarbeitung

Das ADD3Portal ist eine digitale Plattform der Abteilung 3 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Rheinland-Pfalz, die der Personalverwaltung und Kommunikation im Schulwesen, insbesondere zwischen Schulleitenden und der jeweiligen Fachaufsicht dient.

Die grundsätzlichen Ausführungen zum Datenschutz der ADD sind unter https://add.rlp.de/ueber-uns/datenschutz abrufbar. Dort finden sich auch die Detailinformationen zum Datenschutz in Bezug auf die Bereitstellung des Webangebotes, der damit zusammenhängenden Erstellung von Logfiles, zur Kontaktaufnahme über Kontaktformular oder über E-Mail-Kontakt.

Das ADD3Portal stellt eine Auswahl an Personal- und Schulstammdaten an berechtigte Personengruppen zur Verfügung (darunter folgende Schulstammdaten, die auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden: https://add3portal.rlp.de/app/public/schulsuche). Lehrkräfte können – sofern keine Pflicht zur Vorlage von Urkunden besteht – eine Änderung der eigenen Personalstammdaten über das Portal veranlassen.

Das ADD3Portal stellt Schulleitenden und von diesen beauftragten Personen Werkzeuge zur Verfügung mit denen z.B. die Sprachfeststellungsprüfung oder die Anmeldung zum Herkunftssprachenunterricht nach VV Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sowie die Beantwortung von notwendigen Kurzstatistiken realisiert werden können.

Über das ADD3Portal können Lehrkräfte, die im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz, sind einen Versetzungsantrag gemäß §29 Abs. 1 LBG stellen.

Dabei sind landesinterne und länderübergreifende Versetzungswünsche möglich.

Die Bearbeitung von Bewerbungen auf Funktionsstellen an Schulen in Rheinland-Pfalz erfolgt mit den Werkzeugen des ADD3Portals. Dazu können Lehrkräfte, die im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz stehen, ihre Bewerbung unmittelbar über das Portal einreichen. Lehrkräften, die noch nicht im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz sind stehen die in der Ausschreibung aufgezählten Wege zur Bewerbung offen.

IV. Rechtsgrundlage der
Verarbeitung

§  Datenverarbeitung sofern sie auf einer Einwilligung basiert:  Art. 6 Abs. 1 lit a)

§  Datenverarbeitung sofern sie zur Eingehung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung des Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses oder zur Durchführung innerdienstlicher, planerischer, organisatorischer, personeller, sozialer oder haushalts- und kostenrechnerischer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalplanung und des Personaleinsatzes, erforderlich ist oder in einer Rechtsvorschrift, einem Tarifvertrag oder einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung (Kollektivvereinbarung) vorgesehen ist:
Art. 6 Abs. 1 lit b) und e), Art. 9 Abs. 2 DSGVO i.V.m. Art. 88 DSGVO, § 20 LDSG

§  Datenverarbeitung soweit personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern, Nichtschülerinnen und Nichtschülern, deren Eltern, Lehrkräften, pädagogische und technische Fachkräften sowie sonstigem Personal, soweit dies zur Erfüllung der durch Rechtsvorschrift zugewiesenen schulbezogenen Aufgaben erforderlich ist:
Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO, Art. 9 Abs. 2 DSGVO i.V.m. § 67 Abs. 5 SchulG

§  Datenverarbeitung soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der die ADD unterliegt:
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) i. V. m. Art. 6 Abs. 3 Satz 1 lit. b) DSGVO i. V. m. § 3 LDSG

§  Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen:
6 Abs. 1 Satz 1 lit. d) DSGVO

§  Ist die Verarbeitung zur Wahrnehmung einer Aufgabe der ADD, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, erforderlich:
Art. 6 Abs. 3 Satz 1 lit. b) DSGVO i.V. m. § 3 LDSG

V. Empfänger oder
Empfängerkategorien

Dieses Internet-Angebot wird technisch vom Landesbetrieb Daten und Information (LDI) als zentralem Dienstleister des Landes betrieben. Die dortige Verarbeitung von Nutzungsdaten erfolgt in unserem Auftrag entsprechend Art. 28 DSGVO.

Daten, die im ADD3Portal verarbeitet werden, werden stets streng zweckgebunden und unter dem Prinzip der Datensparsamkeit verwendet.

Unter diesen Voraussetzungen werden Daten – je nach Art des Anliegens oder des Verfahrens – auch an folgende Empfänger außerhalb unserer Behörde weitergegeben, sofern eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder die Weitergabe zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist:

  • Ministerium für Bildung (BM), einschließlich der Studienseminare für das Lehramt

  • Landesamt für Finanzen (LfF)

  • Landesamt Soziales Jugend und Versorgung (LSJV)

  • Pädagogisches Landesinstitut RLP (PL)

  • Schulen innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz

  • Landkreise, kreisfreie Städte, sowie Gemeinden, Verbandsgemeinden, Zweckverbünde und freie Träger in der jeweiligen Funktion als Schulträger, Träger der Schülerbeförderung oder als Gesundheits-, Jugend- oder Sozialamt.

  • (Schulaufsichs-)Behörden anderer Bundesländer in Ihrer Funktion als Infrastrukturdienstleister (z.B. Land Niedersachsen im Rahmen des Lehrkräfteaustauchverfahrens) oder als personalverwaltende Stelle, bzw. Dienstherr von versetzungswilligen Personen. 

  • Sofern die Verarbeitung Ihre Rechte als Beschäftigte/r oder Bewerber/in betrifft, erhalten im Rahmen der gesetzlichen Beteiligungsrechte (nach LPersVG, LGG oder SGB IX) auch folgende Interessenvertretungen und Gremien Zugriff auf die erforderlichen Daten:

  • Personalvertretungen (örtliche Personalräte auf der Ebene der Schulen/Studienseminare, Bezirkspersonalräte auf der Ebene der ADD sowie die Hauptpersonalräte auf der Ebene des BM),

  • Gleichstellungsbeauftragte (auf Ebene der Schulen, der ADD sowie des Ministeriums),

  • Schwerbehindertenvertretungen (örtliche, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretungen).

Darüber hinaus kann eine Weitergabe an Aufsichtsbehörden (z.B. der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfDI) RLP oder der Rechnungshof) sowie an Statistik-Behörden erfolgen, sofern diese Daten im Rahmen ihrer gesetzlichen Prüf- und Kontrollkompetenzen anfordern. Soweit möglich, werden Daten für statistische Zwecke vor der Übermittlung anonymisiert oder aggregiert

VI. Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft.

VII. Betroffenenrechte

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

1.    Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

2.    Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

3.    Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

4.    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

5.    Recht auf Unterrichtung (Art. 19 DSGVO)

6.    Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

7.    Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

8.    Rechte bei automatisierten Entscheidungen im Einzelfall
einschließlich Profiling (Art. 22 DSGVO)

9.    Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)

Detailliertere Informationen zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie auf der Informationsseite zum Datenschutz der ADD: https://add.rlp.de/ueber-uns/datenschutz.

VIII. Widerruf der Einwilligung

In den Fällen, in denen sich unsere Datenverarbeitung auf Ihre Einwilligungserklärung stützt, haben Sie das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

 


Anlegen von Mitarbeitern als neue Benutzer

Gehen Sie in die Übersicht der Benutzerverwaltung. Scrollen Sie ggf. etwas nach unten.
Hier finden Sie die Rubrik „Neuanlage Benutzer für BBS Wissen“.
Klicken Sie auf den Button „Mitarbeiter“.

Es öffnet sich ein neues Eingabefenster. Jeder anzulegende Mitarbeiter erhält automatisiert eine Nummer zur Identifikation.


Geben Sie hier per Dropdown-Menü oder Eingabefeld alle geforderten Informationen des Mitarbeiters an.


Klicken Sie anschließend auf den Button „Speichern“.


Wenn Sie ein Datenfeld leer gelassen haben, können Sie nicht auf den Speicherbutton klicken.

Der ausgewählte Mitarbeiter erhält nun eine Informations-E-Mail mit seinem Benutzername und einem Initialpasswort zur Anmeldung auf dem ADD3Portal und ist fortan als vorhandener Benutzer in der Übersicht geführt. Die gewünschten Berechtigungen können nun gemäß "Änderungen von Berechtigungen von bereits vorhandenen Benutzern“ zugeordnet werden.


Es werden nicht alle Fächer angezeigt

Angezeigt werden zunächst alle Qualifikationen, für die Sie im zweiten Staatsexamen eine Lehrbefähigung erworben haben. Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie uns dieses Problem bitte über den Menüeintrag „Abweichende Stammdaten mitteilen“ mit.

Grundsätzlich gilt: Lehrbefähigungen können für mehrere Fächer gelten. Eine Lehrbefähigung für Biologie beinhaltet zum Beispiel auch die Befähigung Naturwissenschaften unterrichten zu dürfen. Naturwissenschaften wird daher nicht gesondert angezeigt.

Sollte eine Erweiterungsprüfung (durch das Landesprüfungsamt anerkannt) fehlen, so teilen Sie uns das bitte auch über den Menüeintrag „Abweichende Stammdaten mitteilen“ mit.


Einsatz von Förderschullehrkräften an einer Schwerpunktschule

Wenn Sie zukünftig an einer Schwerpunktschule eingesetzt werden möchten, so kommunizieren Sie dies bitte vorab der Schulleitung Ihrer Stammschule. In der Regel werden Einsätze an Schwerpunktschulen über eine Abordnung realisiert.

Abordnungen und Versetzungen beziehen sich auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen, so dass ein Wunsch nach (Änderung einer) Abordnung nur hilfsweise in diesem Portal erfasst werden kann.

Sie können eine Schwerpunktschule als Wunschschule auswählen, obwohl eine tatsächliche Versetzung zu dieser Schule nicht möglich ist.

Falls Bedarf an einer von Ihnen angegebenen Schwerpunktschule besteht und keine anderen dienstlichen Gründe entgegenstehen, werden Sie an die von Ihnen angegebene Schwerpunktschule abgeordnet.

Sollte sich dabei die zuständige Förderschule ändern, wird Ihr Antrag als Versetzungsantrag zu dieser Förderschule mit gleichzeitiger Abordnung an Ihre Wunschschule ausgelegt.

Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass bei veränderter Bedarfslage Abordnungen zu Schwerpunktschulen im Bereich der dann neuen Förderschule vorgenommen werden können oder ein Einsatz an der Förderschule selbst erfolgt.

Sollte sich keine Änderung der zuständigen Förderschule ergeben, so wird der Versetzungsantrag (aus formalen Gründen) abgelehnt.

Eine etwaige (Änderung der) Abordnung geht Ihnen dann gesondert zu.

Sofern Sie bis zum beantragten Versetzungstermin keine weitere Nachricht erhalten, bleibt Ihr „Status Quo“ erhalten.

Eine Versetzung an eine Schwerpunktschule ist in bestimmten Konstellationen ebenfalls möglich, Informationen zu dieser Möglichkeit erhalten Sie unter: https://inklusion.bildung-rp.de/informationen-fuer-schulen/versetzung-an-schwerpunktschule.html.


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